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   BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03   

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https://dejure.org/2004,6580
BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03 (https://dejure.org/2004,6580)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2004 - 5 StR 563/03 (https://dejure.org/2004,6580)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 5 StR 563/03 (https://dejure.org/2004,6580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Beweiswürdigung: fehlerhafter Teilfreispruch infolge der Möglichkeit, bei der Beurteilung von Serienstraftaten eine Verurteilung auf Mindestfeststellungen zu stützen; Kognitionspflicht)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten; Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe; Einstellung weiterer Anklagevorwürfe; Verjährung der Tat; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03
    Die Möglichkeit, auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen in den drei Fällen auf die Verhängung von Schuldsprüchen durchzuerkennen, ist dem Senat aus grundsätzlichen Erwägungen versagt, da dem bestreitenden Angeklagten, der die Freisprüche nicht anfechten konnte, hierdurch insoweit eine Instanz genommen würde (BGHSt 48, 77, 99 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03
    Dabei ist hier schon im Vorfeld durch Zusammenwirken von Tatgericht und Staatsanwaltschaft in Anwendung des § 154 Abs. 2 StPO mit der Reduzierung der Anzahl innerhalb der jeweils zeitlich und räumlich zu differenzierenden Teilserien auf jeweils (mindestens) nur noch eine zur möglichen Aburteilung gestellte Tat höchste Vorsicht geübt worden (vgl. ähnlich BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 5; vor § 1 / Serienstraftaten - Kindesmißbrauch 4; vgl. zur Methodik auch BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 6 und 8; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7 sowie Sachdarstellung 9).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03
    Dabei ist hier schon im Vorfeld durch Zusammenwirken von Tatgericht und Staatsanwaltschaft in Anwendung des § 154 Abs. 2 StPO mit der Reduzierung der Anzahl innerhalb der jeweils zeitlich und räumlich zu differenzierenden Teilserien auf jeweils (mindestens) nur noch eine zur möglichen Aburteilung gestellte Tat höchste Vorsicht geübt worden (vgl. ähnlich BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 5; vor § 1 / Serienstraftaten - Kindesmißbrauch 4; vgl. zur Methodik auch BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 6 und 8; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7 sowie Sachdarstellung 9).
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03
    Dabei ist hier schon im Vorfeld durch Zusammenwirken von Tatgericht und Staatsanwaltschaft in Anwendung des § 154 Abs. 2 StPO mit der Reduzierung der Anzahl innerhalb der jeweils zeitlich und räumlich zu differenzierenden Teilserien auf jeweils (mindestens) nur noch eine zur möglichen Aburteilung gestellte Tat höchste Vorsicht geübt worden (vgl. ähnlich BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 5; vor § 1 / Serienstraftaten - Kindesmißbrauch 4; vgl. zur Methodik auch BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 6 und 8; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7 sowie Sachdarstellung 9).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

    Angesichts der unvollständigen Darstellung der Aussagen des Nebenklägers im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung ist dem Senat eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dahingehend verwehrt, ob - insbesondere angesichts der zum Teil eher geringfügig erscheinenden Abweichungen (Schlafzimmer statt Wohnzimmer) - das Landgericht dem Gebot der erschöpfenden Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 3/12, NStZ-RR 2012, 150, 151) ausreichend nachgekommen ist und danach selbst Mindestfeststellungen zu den weiteren angeklagten Taten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 5 StR 563/03, NStZ 2005, 113, und Beschlüsse vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 4, sowie vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95, BGHSt 42, 107, 109 f.) nicht hat treffen können.
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